Dark Pattern im UX-Design: Wenn Banken verführen
Ich gebe es zu: Auch ich war kurz neugierig.
„5.000 € Gewinnchance sichern?“ – so lautete die Headline in der App einer großen deutschen Direktbank. Verspielt, harmlos, vielleicht sogar ein netter Service. Doch wer genauer hinsieht, merkt schnell: Dahinter steckt ein UX-Trick, der sich verdammt nahe an der Grenze zum rechtlich Fragwürdigen bewegt.

Ein guter Bekannter, der als Anwalt arbeitet, schrieb mir heute:
„Die Nummer bewegt sich rechtlich echt nah an der Grenze. Einwilligung gegen Gewinnchance ist heikel.“
Was wie ein Informationsangebot klingt („Du erfährst als Erste:r vom Gewinnspiel“), ist in Wahrheit ein astreines Dark Pattern:
- Framing-Effekt: Die Belohnung (Geld) wird visuell und sprachlich hervorgehoben.
- Verdeckte Absicht: Die Einwilligung umfasst Werbung und die Analyse von Umsatzdaten.
- Emotionaler Trigger: „Du bist sonst zu spät dran!“ erzeugt künstliche Dringlichkeit (FOMO).
Das Ergebnis:
Der Datenschutz tritt in den Hintergrund – und viele Nutzer:innen stimmen zu, ohne es wirklich zu wollen.
Diese Form der „Privacy Zermürbung durch Belohnung“ ist besonders perfide, weil sie nicht auf irgendeiner obskuren Website stattfindet, sondern direkt in der App einer seriösen Bank.
Natürlich darf UX neugierig machen, informieren, auch überzeugen.
Aber es darf nicht verführen.